Meine Kanzlei befaßt sich
besonders mit allen Fragen auf dem Gebiet des Familienrechts. Durch die spezielle, fachanwaltliche Qualifikation ist eine
kompetente und erfahrene Vertretung in allen Scheidungsangelegenheiten möglich.
Diese umfaßt folgende Gebiete des Familienrechts:
- EHESCHEIDUNGEN
- VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNGEN (mit Grundbesitz)
- GESTALTUNG VON TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGSFOLGEVEREINBARUNGEN SOWIE EHEVERTRÄGE
- UNTERHALTSRECHT
- SORGE- UND UMGANGSRECHT
- ZUGEWINNAUSGLEICH